| ZER-QMS Info 2007/08 |
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Ab dem 12.07.2007 gilt die neue Abfallverbringungsverordnung (EG-Verordnung über die Verbringung von Abfällen (Verordnung (EG) Nr. 1013/2006).
Ergänzend hierzu ist die Verordnung (EG) Nr. 801/2007 der Kommission über die Ausfuhr von in Anhang III und IIIA der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführte Abfälle in Nicht-OECD-Staaten seit 12. Juli 2007 in Kraft getreten.
Mit Anpassungen und Ergänzungen des Regelwerks ist im September/Oktober 2007 zu rechnen.
Verbringungen, für die vor dem 12. Juli 2007 von der zuständigen Behörde am Bestimmungsort eine Empfangsbestätigung ausgestellt wurde, unterliegen gemäß den Übergangsbestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 noch der bisherigen EG-Abfallverbringungsverordnung.
In Deutschland gelten derzeit folgende Regelungen:
In Kürze (ca. September 2007) tritt eine neue bilaterale Vereinbarungen mit Afghanistan und Kosovo in Kraft.
Auslegungen bezüglich der Übergangsbestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 hat der Rechtsauschuss der LAGA am 27./28. Februar 2007 beschlossen.
Eine Vollzugshilfe zur Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 und eine Handlungsanleitung für die Zusammenarbeit der Zolldienststellen und Abfallbehörden im Rahmen der Verbringung von Abfällen wurden von der LAGA am 1. August 2007 beschlossen. Ausführliche Informationen zu dieser Thematik finden Sie beim Bundesministerium, für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit unter http://www.bmu.de/abfallwirtschaft/doc/39578.php (16.08.2007) |