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FPersV

Lenk- und Ruhezeiten – Ausnahmeregelung für die Müllabfuhr

Rechtliche Rahmenbedingungen
Am 11. April 2007 sind die geänderten Lenk- und Ruhezeiten für Kraftfahrer im Straßenverkehr in Kraft getreten. Zu diesem Zeitpunkt wird die EG-Verordnung 3820/85, die bisher die gesetzliche Grundlage für die Lenk- und Ruhezeiten war, durch die EG-Verordnung 561/2006 komplett ersetzt. Die EG-Verordnung 561/2006 hat auch Auswirkungen auf das Fahrpersonalgesetz und die Fahrpersonalverordnung (FPersV). Beide Rechtsnormen müssen den Vorgaben der EU-Verordnung angepasst werden. Das neue Fahrpersonalgesetz wurde im Bundesgesetzblatt bereits am 13.07.2007 veröffentlicht. Die neue Fahrpersonalverordnung liegt als Entwurf (Bundesratsdrucksache 604/07 vom 31.08.2007) vor und wurde den anzuhörenden Stellen zur Stellungnahme zugesandt.

Bis zum Inkrafttreten der neuen FPersV gelte, nach Aussage des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS / http://www.bmvbs.de/-,1405/Verkehr.htm), die einem Gespräch mit dem Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (http://www.bde-berlin.de/) geäußert wurde, die alte FPersV unbeschadet der neuen EG-rechtlichen Regelung auf jeden Fall weiter.

Derzeitige Rechtslage hinsichtlich der Ausnahmeregelung unter Berücksichtigung der Aussage des BMVBS
Nach derzeitiger Rechtslage in § 6 Abs. 2 Nr. 2 Fahrpersonalverordnung vom 27. Juni 2005 finden die Vorschriften über Lenkzeiten, Lenkzeitunterbrechungen und Ruhezeiten nach der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 keine Anwendung auf „Fahrzeuge, die in Artikel 4 Nr. 4 bis 13 der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 genannt sind“. Genannt sind an der bezeichneten Stelle u. a. „Fahrzeuge, die von der Müllabfuhr eingesetzt werden“.

Auch der Inhalt der neuen Fahrpersonalverordnung (Bundesratsdrucksache 604/07 vom 31.08.2007) sieht unter § 18 Nr. 8 die Ausnahme der Hausmüllabfuhr vor. Eine wesentliche Änderung der Rechtslage zu diesem Punkt erscheint daher eher unwahrscheinlich.

Rechtsnormen zum Thema (Auszug)

  • EG-Verordnung 561/2006, Amtsblatt der EU, L 102 vom 11.04.2006 – dient der Harmonisierung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr. Sie regelt insbesondere die Lenk- und Ruhezeiten der Fahrzeugführer
  • Fahrpersonalgesetz (FPersG) vom 19.02.1987, BGBl. I, S. 640, zuletzt geändert am06.07.2007, Bundesgesetzblatt 2007, Teil I, vom 13.07.2007, S. 1270 – regelt die Durchführung der EG-Sozialvorschriften und des AETR, enthält Zuständigkeitsregelungen und Bußgeldvorschriften in Deutschland.
  • Fahrpersonalverordnung (FPersV) vom 27.06.2005 BGBl. I, S. 1882 zuletzt geändert durch Artikel 472 vom 31.10.2006, BGBl. I, S. 2407 – regelt Lenk- und Ruhezeiten sowie Art und Umfang der Aufzeichnung für Fahrzeuge, die in Deutschland im Güterkraftverkehr eingesetzt werden. Darüber hinaus enthält sie neben einer Auflistung der Ausnahmen auch Hinweise zur Nutzung der Karten (Fahrer- und Unternehmerkarte) für den digitalen Tachografen. Die derzeitige Fahrpersonalverordnung muss der EG-Verordnung 516/2006 angepasst werden, ein Entwurf liegt z. Z. vor.

 Weitere Informationen zum Thema
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch unter den nachfolgenden Links: http://www.bmvbs.de/-,1405/Verkehr.htm
http://www.ihk-nordwestfalen.de/verkehr_logistik/bindata/merkblatt_lenkzeiten.pdf

http://www.ihk-koeln.de/index.jsp

Obwohl diese Information zum Thema „Lenk- und Ruhezeiten mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, wird eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen. (31.10.2007)

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