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Die Neuerungen im Überblick:
Übergangsfristen:
Darüber hinaus beschreibt der DIHK in seinen "Hinweisen für registrierte Organisationen und Antragsteller" ganz konkret, was Unternehmen beachten müssen, die bereits an EMAS teilnehmen und demnächst von einem Umweltgutachter überprüft werden. Für diese Betriebe gelten Übergangsregelungen, die in einem zweiten Merkblatt zusammengefasst sind. Beide Papiere stehen hier zum Download bereit: Novellierung der Emas-Verordnung (PDF, 22 KB) Hinweise für Registrierte (PDF, 33 KB) Die neue Verordnung ist abrufbar im Amtsblatt der EU. |