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REACH-Verordnung

Dass die neue europäische Chemikalienverordnung REACH einige Schnittstellen zum Abfallrecht aufweist ist bereits hinlänglich bekannt. Im Sinne der Abfallrahmenrichtlinie definierter Abfall ist dabei von vielen REACH-Pflichten ausgenommen.

Der hier platzierte Beitrag des Umweltbundesamtes betrachtet nach einer allgemeinen Einführung mögliche Auswirkungen der REACH-VO auf verschiede Materialströme wie z.B. Papier, Glas, Kompost, Kraftwerksnebenprodukte, Rückstände aus der Metallindustrie, Batterien etc., die als Sekundärstoffe oder auch Nebenprodukte aus Herstellungs- und Recyclingprozessen nicht mehr dem Abfallrecht unterliegen und die vollen Anforderungen der REACH-VO erfüllen müssen. (25.01.2008)

Den Bericht zu den Auswirkungen von REACH auf Recycling/Verwertung bekommen Sie auf den Seiten des Umweltbundesamtes

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