Seit dem Inkrafttreten der Altautoverordnung zum 01. April 1998 unterliegt das Altautorecycling in Deutschland gesetzlichen Vorschriften. Seither darf der Letzthalter sein Fahrzeug zur Verwertung nur einer zertifizierten Annahmestelle oder einem zertifizierten Demontagebetrieb überlassen.
Die Begutachtungsverfahren dieser Betriebe nach Altfahrzeugverordnung erfolgen im gesetzlich geregelten Bereich. Die Begutachtung darf nur von einem zugelassenen Sachverständigen durchgeführt werden. Dieser überprüft die technische und personelle Ausstattung der Betriebe, die einzelnen Verwertungsschritte sowie die Verwertungswege gemäß den Vorgaben der Verordnung und stellt bei positivem Ergebnis eine entsprechende Bescheinigung aus.
Die Sachverständigen der ZER-QMS führen bereits seit 1998 Überprüfungs- und Anerkennungsverfahren durch. Insofern ist eine hohe Sach- und Fachkompetenz vorhanden, die praxisgerechte Überprüfungsverfahren gewährleistet.