Zertifizierungsstelle,
Qualitäts- und Umweltgutachter GmbH
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Altfahrzeugverwertung

Inhalt

Seit dem Inkrafttreten der Altfahrzeugverordnung zum 01. April 1998 unterliegt das Altfahrzeugrecycling in Deutschland gesetzlichen Vorschriften. Seither darf der Letzthalter sein Fahrzeug zur Verwertung nur einer zertifizierten Annahmestelle oder einem zertifizierten Demontagebetrieb überlassen.

Die Begutachtungsverfahren dieser Betriebe nach Altfahrzeug-Verordnung erfolgen im gesetzlich geregelten Bereich. Die Begutachtung darf nur von einem zugelassenen Sachverständigen durchgeführt werden. Dieser überprüft die technische und personelle Ausstattung der Betriebe, die einzelnen Verwertungsschritte sowie die Verwertungswege gemäß den Vorgaben der Verordnung und stellt bei positivem Ergebnis eine entsprechende Bescheinigung aus.

Die Sachverständigen der ZER-QMS führen bereits seit 1998 Überprüfungs- und Anerkennungsverfahren durch. Insofern ist eine hohe Sach- und Fachkompetenz vorhanden, die praxisgerechte Überprüfungsverfahren gewährleistet. 

Ablauf

Nach einer ersten Kontaktaufnahme erfolgt die Unterbreitung eines Angebotes zur Begutachtung. Diese kann grundsätzlich durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der ZER-QMS oder auf Basis einer Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb erfolgen.

Die Begutachtung im Unternehmen umfasst ein Einführungsgespräch mit der Leitung, Gespräche mit dem Personal, die Besichtigung der technischen Einrichtungen am Standort und die Einsichtnahme z.B. in Aufzeichnungen. Die Begutachtung vor Ort endet mit einem Abschlussgespräch, in dem die Ergebnisse vorgestellt werden. 

Ein Auditbericht fasst die Ergebnisse der Begutachtung zusammen und wird zeitnah vom Sachverständigen dem Unternehmen zur Verfügung gestellt. Auf Basis dieses Auditberichtes erfolgt die Entscheidung über die Zertifizierung. Wenn doe Vorgaben der Altfahrzeug-Verordnung eingehalten werden, wird ein entsprechendes Zertifikat ausgestellt. 

Dauer und Aufwand

Nach einer ersten Kontaktaufnahme erfolgt die Unterbreitung eines Angebotes zur Begutachtung. Diese kann grundsätzlich durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der ZER-QMS oder auf Basis einer Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb erfolgen.

Die Begutachtung im Unternehmen umfasst ein Einführungsgespräch mit der Leitung, Gespräche mit dem Personal, die Besichtigung der technischen Einrichtungen am Standort und die Einsichtnahme z.B. in Aufzeichnungen. Die Begutachtung vor Ort endet mit einem Abschlussgespräch, in dem die Ergebnisse vorgestellt werden. 

Ein Auditbericht fasst die Ergebnisse der Begutachtung zusammen und wird zeitnah vom Sachverständigen dem Unternehmen zur Verfügung gestellt. Auf Basis dieses Auditberichtes erfolgt die Entscheidung über die Zertifizierung. Wenn doe Vorgaben der Altfahrzeug-Verordnung eingehalten werden, wird ein entsprechendes Zertifikat ausgestellt.