Jeder Händler, der pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen im Geltungsbereich der deutschen Verpackungsverordnung verkauft, ist auch zur Rücknahme von Getränkeverpackungen und zur Pfanderstattung verpflichtet.
Aus dieser Verpflichtung entsteht ein enormer Bedarf zur Pfandverrechnung (Pfandclearing). Der Umfang des entstehenden "Pfandstroms" wird auf bis zu 4 Milliarden Euro jährlich geschätzt. Deshalb haben bereits im Juni 2005 die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie und der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels die Deutsche Pfandsystem GmbH (DPG, www.dpg-pfandsystem.de) gegründet, um einen Rahmen für ein bundesweit einheitliches Pfandsystem für Einweggetränkeverpackungen zu schaffen.
Das DPG-System ist mit einem Kennzeichnungsverfahren ausgestattet, das der Erkennung der Pfandhaltigkeit von Einweggetränkeverpackungen durch Auslesung einer DPG-Codierung bei der Rücknahme dient. Die DPG-Codierung besteht aus einem DPG-Kennzeichen, das mit einer speziellen Farbe auf Verpackungskörper, Verpackungsetiketten oder DPG-Aufkleber aufgebracht wird. Der kontrollierte Umgang mit der DPG Farbe ist ein wesentliches Element des DPG-Systems. Die DPG hat Rahmenbedingungen für Zertifizierungen von Herstellern festgelegt, die DPG-Farbe auf Verpackungskörper, Verpackungsetiketten oder DPG-Aufkleber aufbringen (Verwender DPG-Farbe).
Weiterhin hat die DPG Deutsche Pfandsystem GmbH die Prüfunterlagen für die Zertifizierung von Rücknahmeautomaten und Zählzentren erarbeitet. Die erfolgreiche Zertifizierung bildet die Voraussetzung für die Teilnahme an dem zum 01.05.2006 gestarteten bundesdeutschen Pfandrücknahmesystem.
Die Zertifizierung erfolgt auf Wunsch des jeweiligen Verwender DPG-Farbe (z. B. Druckerei, Dosenhersteller) oder den Betreiber von Rücknahmeautomaten oder Zählzentren durch bei der DPG zugelassene Zertifizierungsstellen wie der ZER-QMS.