Am 25. Oktober 2003 trat die europäische Richtlinie zur Einführung des Emissionshandels in Europa (EH-RL) in Kraft . Diese Richtlinie gilt europaweit für energieintensive Tätigkeiten, die in Anhang I der Richtlinie genannte Tätigkeiten sind. Die EH-RL sieht ab der sog. ersten Handelsperiode 2005-2007 einen Handel mit CO2-Emissionsberechtigungen vor. Die verbindliche Umsetzung für die betroffenen Anlagenbetreiber in der Bundesrepublik Deutschland erfolgte durch das Treibhausgasemissionshandelsgesetz (TEHG), das Zuteilungsgesetz 2007 (ZuG 2007) und die Zuteilungsverordnung (ZuV).
Das Ziel des TEHG ist, die Grundlagen für den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen in einem gemeinschaftsweiten Emissionshandelssystem zu schaffen, es setzt also quasi den allgemeinen Rahmen für die Handelsperioden.
Zweck des ZuG 2007 ist, im Hinblick auf die Zuteilungsperiode 2005 bis 2007 nationale Ziele für die Emission von Kohlendioxid in Deutschland sowie Regeln für die Zuteilung und Ausgaben von Emissionsberechtigungen an die Betreiber der betroffenen Anlagen festzulegen. Die Vorarbeit hierzu wurde mit dem Nationalen Allokationsplan (NAP) geleistet.
Die ZuV schließlich dient der näheren Bestimmung zur Berechnung der Zuteilung von Emissionsberechtigungen, der im Zuteilungsverfahren zu fordernden Angaben und der Art der beizubringenden Nachweise sowie deren Überprüfung. Hierzu ergänzend ist die Entscheidung der Kommission der europäischen Gemeinschaften zur Festlegung von Leitlinien für Überwachung und Berichterstattung betreffend Treibhausgasemissionen (K (2004) 130) zu beachten.