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Leistungen

Entsorgungsfachbetriebe

gem. EfbV

Inhalt der Zertifizierung Ablauf der Zertifizierung Dauer und Aufwand der Zertifizierung

1. Inhalt

Im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und der zugehörigen Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) sind die Anforderungen an die Entsorgungsfachbetriebe festgelegt. Das Zertifikat bestätigt die abfallwirtschaftliche Zuverlässigkeit der Tätigkeiten des Betriebes.  

Die ZER-QMS bietet zwei Wege zur Zertifizierung an:

  • Die Zertifizierung im Rahmen der Mitgliedschaft in einer Entsorgergemeinschaft (EG): dann erhält der Betrieb das Gütezeichen seiner Entsorgergemeinschaft.
  • Zertifizierung nach Abschluss eines Überwachungsvertrages mit einer technischen Überwachungsorganisation (TÜO).

Die Begutachtung wird von ZER-QMS Sachverständigen durchgeführt, die von der zuständigen Landesbehörde für die Durchführung dieses Verfahrens anerkannt sind.

Insofern handelt es sich um eine Zertifizierung im gesetzlich geregelten Bereich.

Ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb ist gegenüber einem nicht zertifizierten Betrieb privilegiert (z.B. Wegfall der Transportgenehmigung, privilegiertes Nachweisverfahren).

weiter zu 2. : 'Ablauf der Zertifizierung'

Kontakt

ZER-QMS GmbH
Volksgartenstr. 48
50677 Köln

Telefon:
+49 (221) 355 041 0

Telefax:
+49 (221) 355 041 14

E-Mail:
info@zer-qms.de

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