Im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und der zugehörigen Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) sind die Anforderungen an die Entsorgungsfachbetriebe festgelegt. Das Zertifikat bestätigt die abfallwirtschaftliche Zuverlässigkeit der Tätigkeiten des Betriebes.
Die ZER-QMS bietet zwei Wege zur Zertifizierung an:
Die Begutachtung wird von ZER-QMS Sachverständigen durchgeführt, die von der zuständigen Landesbehörde für die Durchführung dieses Verfahrens anerkannt sind.
Insofern handelt es sich um eine Zertifizierung im gesetzlich geregelten Bereich.
Ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb ist gegenüber einem nicht zertifizierten Betrieb privilegiert (z.B. Wegfall der Transportgenehmigung, privilegiertes Nachweisverfahren).