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Zertifizierungen nach BioSt-NachV durch die ZER-QMS möglich

20.05.2022

Die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) hat den Zweck, die Nachhaltigkeit der Erzeugung von Strom und Wärme aus Biomasse in Deutschland sicherzustellen. Basis der Verordnung sind entsprechende Forderungen im deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und in der EU- Erneuerbare-Energien-Richtlinie. Für die Herstellung von Biokraftstoffen und Biobrennstoffen werden unabhängig davon, ob die nachwachsenden Rohstoffe innerhalb oder außerhalb der Gemeinschaft angebaut werden, hieraus gewonnene Energien im Rahmen der Vorgaben und Anforderungen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie nur berücksichtigt, wenn sie zu einer Einsparung der Treibhausgasemissionen von mindestens 50 % und für Schnittstellen, die nach dem 1. Januar 2021 in Betrieb genommen werden von mindestens 65 % betragen. Ebenfalls dürfen nur solche Rohstoffe verwandt werden, die aus einem nachhaltigen Anbau stammen, wofür unter dem Gesichtspunkt des Natur- und Umweltschutzes detaillierte Vorgaben gemacht werden. Somit werden Rohstoffe aus Primärwäldern, wie Regenwaldgebieten, ausgeschlossen.
(Quelle: Wikipedia)

Unsere Zulassungsurkunde durch die SUSTAINABLE RESOURCES Verification Scheme GmbH finden Sie hier.

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