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Übergangsfrist für Audits gemäß Deutscher BIOST-NACHV bis 31.12.2022 verlängert

27.06.2022

Die Bundesregierung hat mit Veröffentlichung der Änderungsverordnung der deutschen Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) im Bundesgesetzblatt die Ausnahmeregelung für die Auditierungen um ein halbes Jahr auf 31.12.2022 verlängert.
Dadurch wird es Wirtschaftsbeteiligten, die in Deutschland gemäß BioSt-NachV zukünftig einen Nachhaltigkeitsnachweis für den Bezug der Einspeisevergütung im EEG benötigen ermöglicht, auch nach Ablauf der ursprünglich vorgesehenen Frist am 30. Juni 2022 das erforderliche Zertifikat zu erhalten, ohne den Anspruch auf die Einspeisevergütung zu verlieren. Voraussetzung hierfür ist die bestätigte Eigenerklärung gegenüber der BLE, sich zwar bereits einem anerkannten Zertifizierungssystem angeschlossen zu haben, dass Audit aber aus Kapazitätsgründen seitens der beauftragten Zertifizierungsstelle noch nicht stattfinden konnte.

SURE empfiehlt allen betroffenen Wirtschaftsbeteiligten, sich dennoch so bald wie möglich um die Auditierung zu bemühen, um auf alle Eventualitäten vorbereitet und rechtzeitig zum Stichtag nachhaltige Biomasse vermarkten oder verwenden zu können.
(Quelle: Sure)

Das heißt für unsere Kunden, dass wir die Zertifizierung in der zweiten Jahreshälfte durchführen können und aktuell systematisch angehen und planen können. Sprechen Sie uns gerne an.

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