Die Bundesregierung hat mit Veröffentlichung der Änderungsverordnung der deutschen...
Die ZER-QMS hat eine Zulassung im europäischen SURE System. Damit können wir Zertifizierungen nach...
SGU-Personal Zertifikate nach SCC 2011 sind nach erfolgter Lizenzvereinbarung von VAZ gemäß der...
Der Verband akkreditierter Zertifizierungsgesellschaften e.V. (VAZ e.V.) hat die...
Am 25.01.2021 hat das BMI erneut einen aktualisierten Referentenentwurf des zweiten...
Durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus kommt es bei der SGU-Prüfung...
Seit dem 8. Juli ist die ZER-QMS akkreditiert als Zertifizierungsstelle für die DIN ISO/IEC...
Am 01.06.2017 ist die novellierte Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) in Kraft getreten.
Die Bundesregierung hat mit Veröffentlichung der Änderungsverordnung der deutschen...
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Ausbildung
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Elektro-G
1. Inhalt

Am 24.03.2006 trat das Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) in Kraft und regelt seither die Rücknahmeverpflichtung für Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten sowie spezifische Stoffverbote bei der Herstellung von Elektrogeräten und die umweltgerechte Entsorgung der Elektroaltgeräte.
Für die Entsorgung der Elektroaltgeräte werden durch das Gesetz Anforderungen an die Kette der hierzu notwendigen Dienstleistungen und den folgenden Aufbereitungsschritten gestellt. Diese betreffen zunächst die Erfassung, Bereitstellung, den Transport und die Anlieferung der Geräte an die „Erstbehandlungsanlagen“.
Mit der Koordinierung der Erfassung, Sammlung und des Transportes der bei privaten Haushaltungen anfallenden Geräte wurde die Stiftung „elektro-altgeräte register“ (ear) durch das Umweltbundesamt beliehen. Altgeräte anderer Herkunft (z. B. aus gewerblichem Anfall) können mittels direkter Verträge zwischen den Herstellern als Rücknahmeverpflichteten und den Behandlungsanlagen der Entsorgung zugeführt werden.
Die Erstbehandlungsanlagen führen entweder die komplette Entsorgung der Geräte durch, oder erbringen zumindest die im Gesetz festgelegten Teilschritte zur Schadstoffentfrachtung und Teilentsorgung der angelieferten Altgeräte.
Zertifizierung der Erstbehandlungsanlagen
Die Betreiber der „Erstbehandlungsanlagen“ müssen die
- umweltschonende und sachgerechte Entsorgung der Geräte und
- die Bilanzierung der bei ihnen angelieferten und abgegebenen Geräte und Fraktionen
gewährleisten und dokumentieren.
Zusätzlich sind sie für die Darstellung der im ElektroG genannten Verwertungsquoten aller bei ihr angelieferten Geräte gegenüber den jeweiligen Herstellern verpflichtet. Dies gilt auch für die Quoten, die in eventuellen weiteren Anlagen, im Nachgang zu der bei ihnen durchgeführten Teilentsorgung, erreicht werden.
Die Einhaltung dieser Verpflichtungen sind durch die Anlagenbetreiber mittels Zertifizierung gemäß §11, Abs. 3 oder Abs. 4 des ElektroG nachzuweisen.
Hierbei bestehen die Möglichkeiten der
- Einzelzertifizierung der Erstbehandlungsanlage nach den Kriterien des ElektroG (§11, Abs. 3 des ElektroG) oder
- die Zertifizierung in Verbindung mit der Begutachtung nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (ElektroG §11, Abs. 4 des ElektroG).
Gegenstand der Zertifizierung sind die Kriterien der §§ 11 und 12 des ElektroG und die dazugehörenden Anhänge III und IV.
Die Zertifizierung gilt bei beiden Verfahren gleichermaßen in Anlehnung an die Regelungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung 18 Monate wobei eine Wiederholung der Überwachung nach 12 Monaten stattfinden muss.
Die ZER QMS verfügt über eine Reihe von zugelassenen Sachverständigen zur Durchführung dieser Zertifizierungen.
Zertifizierung der Mengenströme
Viele Hersteller haben mit der Wahrnehmung ihrer Pflichten zur Rücknahme der Altgeräte Logistikunternehmen oder Entsorger beauftragt, die in ihrem Auftrag die Einsammlung, den Transport und die Entsorgung durchführen.
Diese Unternehmen liefern an die Hersteller die Zahlen der von ihnen gehandhabten Menge Altgeräte und der von den Behandlungsanlagen erreichten Verwertungsquoten, damit die Hersteller ihren Meldepflichten nach § 13 Abs.1, und § 12 Abs. 3 des ElektroG gegenüber der ear nachkommen können.
Hierzu benötigen die beauftragten Unternehmen einen Prüfnachweis zu den von ihnen ermittelten Mengenströmen (ElektroG § 13 Abs. 3).
Auch diese Prüfnachweise können von der ZER QMS durch zugelassene Sachverständige ausgestellt werden.
Meinungen
- ★ ★ ★ ★ ★Die Überprüfung durch die ZER-QMS Auditoren war stets fachkompetent und pragmatischINTERSEROH Pfand-System GmbH
- ★ ★ ★ ★ ★Die Begutachtungen der ZER-QMS wurden immer sehr fachkompetent durchgeführt, gekennzeichnet durch die pragmatische und konstruktive Vorgehensweise der branchenerfahrenen Auditoren.Stadtwerke Annaberg-Buchholz Energie AG
- ★ ★ ★ ★ ★ZER-QMS war eine Branchenempfehlung. Die Auditoren fanden sich mit unserem branchentypisch und prozessorientiert aufgebauten Managementsystem hervorragend zurecht.Lobbe Holding GmbH & Co KG
- ★ ★ ★ ★ ★Erarbeitete Verbesserungsvorschläge konnten wir gewinnbringend für unser Unternehmen umsetzen.SEKISUI SPR Europe GmbH
- ★ ★ ★ ★ ★Die Zusammenarbeit ist geprägt von einem außerordentlich guten Service, vor allem, wenn es gilt, Problemstellungen zu lösen.tubus GmbH
- ★ ★ ★ ★ ★Unsere ISO 27001:2015 Zertifizierung ist ein äußerst wichtiges Qualitätsmerkmal mit dem wir das Vertrauen in unsere professionellen Informationsverarbeitungsprozesse sowohl heute als auch in Zukunft untermauern können. Die Auditoren der ZER-QMS GmbH haben uns hierbei in der Prüfung mit ihrer kompetenten, konstruktiven und partnerschaftlichen Art in hervorragender Weise unterstützt. Intercard AG, Zürich
- ★ ★ ★ ★ ★Unsere Umwelt- und Qualitätsstandards waren schon immer sehr hoch, schließlich leisten wir einen besonders wichtigen Beitrag zum Umweltschutz und zum Erhalt lebensnotwendiger Ressourcen. Mit der ZER-QMS haben wir einen äußerst kompetenten und zuverlässigen Partner für unsere Zertifizierung gemäß ISO 9001, ISO 14001 und OHSAS 18001 gefunden, der hilft, unser Know-how richtig einzusetzen.Stadtentwässerung Hannover (SEH)
- ★ ★ ★ ★ ★Wir schätzen die ZER-QMS als engagierten und zuverlässigen Dienstleister. Der Aufbau unseres integrierten Managementsystems half uns, Einsparpotenzial zu realisieren und Fehlerkosten zu vermeiden. Hierbei halfen die Hinweise der fachkompetenten Auditoren zur Verbesserung des Systems.Berliner Stadtreinigung (BSR)
- ★ ★ ★ ★ ★Für uns steht die ZER-QMS für hohe Fachkompetenz und Branchenkenntnis. Die Verfahrensabwicklung war stets korrekt, verlässlich und schnell. Die Empfehlungen, die wir von der ZER-QMS erhalten haben, waren für uns immer wertvoll und von hohem Nutzen. Ebenso waren die Auditergebnisse transparent und nachvollziehbar. ALBA Metall Nord GmbH
