Elektro-G

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Ausbildung

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Elektro-G

1. Inhalt

Electro-G

Am 24.03.2006 trat das Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) in Kraft und regelt seither die Rücknahmeverpflichtung für Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten sowie spezifische Stoffverbote bei der Herstellung von Elektrogeräten und die umweltgerechte Entsorgung der Elektroaltgeräte.

Für die Entsorgung der Elektroaltgeräte werden durch das Gesetz Anforderungen an die Kette der hierzu notwendigen Dienstleistungen und den folgenden Aufbereitungsschritten gestellt. Diese betreffen zunächst die Erfassung, Bereitstellung, den Transport und die Anlieferung der Geräte an die „Erstbehandlungsanlagen“.

Mit der Koordinierung der Erfassung, Sammlung und des Transportes der bei privaten Haushaltungen anfallenden Geräte wurde die Stiftung „elektro-altgeräte register“ (ear) durch das Umweltbundesamt beliehen. Altgeräte anderer Herkunft (z. B. aus gewerblichem Anfall) können mittels direkter Verträge zwischen den Herstellern als Rücknahmeverpflichteten und den Behandlungsanlagen der Entsorgung zugeführt werden.

Die Erstbehandlungsanlagen führen entweder die komplette Entsorgung der Geräte durch, oder erbringen zumindest die im Gesetz festgelegten Teilschritte zur Schadstoffentfrachtung und Teilentsorgung der angelieferten Altgeräte.

Zertifizierung der Erstbehandlungsanlagen

Die  Betreiber der „Erstbehandlungsanlagen“ müssen die

  • umweltschonende und sachgerechte Entsorgung der Geräte und
  • die Bilanzierung der bei ihnen angelieferten und abgegebenen Geräte und Fraktionen

gewährleisten und dokumentieren.

Zusätzlich sind sie für die Darstellung der im ElektroG genannten Verwertungsquoten aller bei ihr angelieferten Geräte gegenüber den jeweiligen Herstellern verpflichtet. Dies gilt auch für die Quoten, die in eventuellen weiteren Anlagen, im Nachgang zu der bei ihnen durchgeführten Teilentsorgung, erreicht werden.

Die Einhaltung dieser Verpflichtungen sind durch die Anlagenbetreiber mittels Zertifizierung gemäß §11, Abs. 3 oder Abs. 4 des ElektroG nachzuweisen.

Hierbei bestehen die Möglichkeiten der

  • Einzelzertifizierung der Erstbehandlungsanlage nach den Kriterien des ElektroG (§11, Abs. 3 des ElektroG) oder
  • die Zertifizierung in Verbindung mit der Begutachtung nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (ElektroG §11, Abs. 4 des ElektroG).

Gegenstand der Zertifizierung sind die Kriterien der §§ 11 und 12 des ElektroG und die dazugehörenden Anhänge III und IV.

Die Zertifizierung gilt bei beiden Verfahren gleichermaßen in Anlehnung an die Regelungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung 18 Monate wobei eine Wiederholung der Überwachung nach 12 Monaten stattfinden muss.

Die ZER QMS verfügt über eine Reihe von zugelassenen Sachverständigen zur Durchführung dieser Zertifizierungen.

Zertifizierung der Mengenströme

Viele Hersteller haben mit der Wahrnehmung ihrer Pflichten zur Rücknahme der Altgeräte Logistikunternehmen oder Entsorger beauftragt, die in ihrem Auftrag die Einsammlung, den Transport und die Entsorgung durchführen.

Diese Unternehmen liefern an die Hersteller die Zahlen der von ihnen gehandhabten Menge Altgeräte und der von den Behandlungsanlagen erreichten Verwertungsquoten, damit die Hersteller ihren Meldepflichten nach § 13 Abs.1, und § 12 Abs. 3 des ElektroG gegenüber der ear nachkommen können.

Hierzu benötigen die beauftragten Unternehmen einen Prüfnachweis zu den von ihnen ermittelten Mengenströmen (ElektroG § 13 Abs. 3).

Auch diese Prüfnachweise können von der ZER QMS durch zugelassene Sachverständige  ausgestellt werden.

 

Meinungen

Bewertet mit 5/5 Basierend auf 9 Kundenbewertungen
  • ★ ★ ★ ★ ★55SterneDie Überprüfung durch die ZER-QMS Auditoren war stets fachkompetent und pragmatischINTERSEROH Pfand-System GmbH
  • ★ ★ ★ ★ ★55SterneDie Begutachtungen der ZER-QMS wurden immer sehr fachkompetent durchgeführt, gekennzeichnet durch die pragmatische und konstruktive Vorgehensweise der branchenerfahrenen Auditoren.Stadtwerke Annaberg-Buchholz Energie AG
  • ★ ★ ★ ★ ★55SterneZER-QMS war eine Branchenempfehlung. Die Auditoren fanden sich mit unserem branchentypisch und prozessorientiert aufgebauten Managementsystem hervorragend zurecht.Lobbe Holding GmbH & Co KG
  • ★ ★ ★ ★ ★55SterneErarbeitete Verbesserungsvorschläge konnten wir gewinnbringend für unser Unternehmen umsetzen.SEKISUI SPR Europe GmbH
  • ★ ★ ★ ★ ★55SterneDie Zusammenarbeit ist geprägt von einem außerordentlich guten Service, vor allem, wenn es gilt, Problemstellungen zu lösen.tubus GmbH
  • ★ ★ ★ ★ ★55SterneUnsere ISO 27001:2015 Zertifizierung ist ein äußerst wichtiges Qualitätsmerkmal mit dem wir das Vertrauen in unsere professionellen Informationsverarbeitungsprozesse sowohl heute als auch in Zukunft untermauern können. Die Auditoren der ZER-QMS GmbH haben uns hierbei in der Prüfung mit ihrer kompetenten, konstruktiven und partnerschaftlichen Art in hervorragender Weise unterstützt. Intercard AG, Zürich
  • ★ ★ ★ ★ ★55SterneUnsere Umwelt- und Qualitätsstandards waren schon immer sehr hoch, schließlich leisten wir einen besonders wichtigen Beitrag zum Umweltschutz und zum Erhalt lebensnotwendiger Ressourcen. Mit der ZER-QMS haben wir einen äußerst kompetenten und zuverlässigen Partner für unsere Zertifizierung gemäß ISO 9001, ISO 14001 und OHSAS 18001 gefunden, der hilft, unser Know-how richtig einzusetzen.Stadtentwässerung Hannover (SEH)
  • ★ ★ ★ ★ ★55SterneWir schätzen die ZER-QMS als engagierten und zuverlässigen Dienstleister. Der Aufbau unseres integrierten Managementsystems half uns, Einsparpotenzial zu realisieren und Fehlerkosten zu vermeiden. Hierbei halfen die Hinweise der fachkompetenten Auditoren zur Verbesserung des Systems.Berliner Stadtreinigung (BSR)
  • ★ ★ ★ ★ ★55SterneFür uns steht die ZER-QMS für hohe Fachkompetenz und Branchenkenntnis. Die Verfahrensabwicklung war stets korrekt, verlässlich und schnell. Die Empfehlungen, die wir von der ZER-QMS erhalten haben, waren für uns immer wertvoll und von hohem Nutzen. Ebenso waren die Auditergebnisse transparent und nachvollziehbar. ALBA Metall Nord GmbH