Gesetzliche Regelungen zum Energiemanagement
Ob die Verpflichtung zur Durchführung von Energieaudits gemäß dem EDL-G, die Einhaltung der Vorgaben der SpaEfV zur Stromsteuerrückerstattung oder die Zertifizierungsmöglichkeiten zur EEG-Umlagebegrenzung, die verschiedenen Regelungen und die damit verbundenen Anforderungen an ein Energiemanagement können leicht zur Verwirrung führen.
Unterschiede zwischen den Regelungen
Grundsätzlich gibt es drei gesetzliche Grundlagen, in deren Zusammenhang ein Energiemanagement von Unternehmen gefordert wird. Unternehmen, die steuerliche Vorteile aus der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) oder dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nutzen möchten, müssen ein Energiemanagementsystem nachweisen.
Bei der EEG-Umlagebegrenzung ist es der Stromverbrauch, der die Umsetzungsanforderungen an das Energiemanagement bestimmt. Das Energie-Dienstleistungs-Gesetz (EDL-G) sowie die SpaEfV zur Stromsteuerrückerstattung orientieren sich an der Unternehmensgröße. Das EDL-G verpflichte beispielsweise alle Nicht-KMU (KMU bedeutetet kleine und mittlere Unternehmen) zur Durchführung eines Energieaudits.
KMU oder kein KMU?
Das Energie-Dienstleistungs-Gesetz (EDL-G) sowie die SpaEfV zur Stromsteuerrückerstattung benutzen die EU-Definition für KMU:
Wird einer der drei Angaben in zwei folgenden Jahren überschritten, gilt das Unternehmen als Nicht-KMU. Besonderheiten gelten für verbundene Unternehmen. Wenn Sie überprüfen möchten, ob Sie ein KMU sind oder nicht möchten wie Ihnen die Webseite der KFW empfehlen.
Fristen, die zu beachten sind
EEG: Für die Erfüllung der jeweiligen gesetzlichen Vorgabe oder zur Einreichung eines Antrages sind Fristen zu beachten. Der Antrag zur Gewährung der EEG-Ausgleichregelung ist jährlich bis zum 30.06. bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrollen (BAFA) einzureichen. Die Einreichung des Antrages erfolgt über einem elektronischen Verfahren.
SpaEfV: Auch der Antrag zur Rückerstattung der Stromsteuern erfolgt in einem elektronischem Verfahren. Dieser Antrag muss bis zum 31.12. beim Zoll eingereicht werden.
EDL-G: Als Frist zur Durchführung eines Energieaudits ist für alle Nicht-KMU grundsätzlich der 05.12.2015 zu nennen. Wenn die Unternehmen sich zur Einführung eines Energiemanagementsystems gem. ISO 50001 verpflichten gilt der 01.01.2017 als Stichtag bis zudem das Energiemanagementsystem gem. der ISO 50001 vollständig eingeführt sein muss.
Eine Übersicht der unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen und Zertifizierungsmöglichkeiten finden Sie in der nachfolgenden Tabelle:
Nachfolgend finden Sie mehr Informationen zu den unterschiedlichen Energiemanagementsystemen und -audits, wie sie in der Tabelle genannt werden:
DIN EN ISO 50001
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Energieaudits nach DIN EN 16247-1
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Alternatives Verfahren nach Anlage 2 der SpaEfV
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