Die Bundesregierung hat mit Veröffentlichung der Änderungsverordnung der deutschen...
Die ZER-QMS hat eine Zulassung im europäischen SURE System. Damit können wir Zertifizierungen nach...
SGU-Personal Zertifikate nach SCC 2011 sind nach erfolgter Lizenzvereinbarung von VAZ gemäß der...
Der Verband akkreditierter Zertifizierungsgesellschaften e.V. (VAZ e.V.) hat die...
Am 25.01.2021 hat das BMI erneut einen aktualisierten Referentenentwurf des zweiten...
Durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus kommt es bei der SGU-Prüfung...
Seit dem 8. Juli ist die ZER-QMS akkreditiert als Zertifizierungsstelle für die DIN ISO/IEC...
Am 01.06.2017 ist die novellierte Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) in Kraft getreten.
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Gesetzliche Regelungen zum Energiemanagement
Ob die Verpflichtung zur Durchführung von Energieaudits gemäß dem EDL-G, die Einhaltung der Vorgaben der SpaEfV zur Stromsteuerrückerstattung oder die Zertifizierungsmöglichkeiten zur EEG-Umlagebegrenzung, die verschiedenen Regelungen und die damit verbundenen Anforderungen an ein Energiemanagement können leicht zur Verwirrung führen.
Unterschiede zwischen den Regelungen
Grundsätzlich gibt es drei gesetzliche Grundlagen, in deren Zusammenhang ein Energiemanagement von Unternehmen gefordert wird. Unternehmen, die steuerliche Vorteile aus der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) oder dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nutzen möchten, müssen ein Energiemanagementsystem nachweisen.
Bei der EEG-Umlagebegrenzung ist es der Stromverbrauch, der die Umsetzungsanforderungen an das Energiemanagement bestimmt. Das Energie-Dienstleistungs-Gesetz (EDL-G) sowie die SpaEfV zur Stromsteuerrückerstattung orientieren sich an der Unternehmensgröße. Das EDL-G verpflichte beispielsweise alle Nicht-KMU (KMU bedeutetet kleine und mittlere Unternehmen) zur Durchführung eines Energieaudits.
KMU oder kein KMU?
Das Energie-Dienstleistungs-Gesetz (EDL-G) sowie die SpaEfV zur Stromsteuerrückerstattung benutzen die EU-Definition für KMU:
- Ein Unternehmen mit 250 oder weniger Mitarbeiter
- Einen Jahresumsatz kleiner 50 Mio. Euro oder eine Bilanzsumme von nicht mehr als 43 Mio. Euro
Wird einer der drei Angaben in zwei folgenden Jahren überschritten, gilt das Unternehmen als Nicht-KMU. Besonderheiten gelten für verbundene Unternehmen. Wenn Sie überprüfen möchten, ob Sie ein KMU sind oder nicht möchten wie Ihnen die Webseite der KFW empfehlen.
Fristen, die zu beachten sind
EEG: Für die Erfüllung der jeweiligen gesetzlichen Vorgabe oder zur Einreichung eines Antrages sind Fristen zu beachten. Der Antrag zur Gewährung der EEG-Ausgleichregelung ist jährlich bis zum 30.06. bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrollen (BAFA) einzureichen. Die Einreichung des Antrages erfolgt über einem elektronischen Verfahren.
SpaEfV: Auch der Antrag zur Rückerstattung der Stromsteuern erfolgt in einem elektronischem Verfahren. Dieser Antrag muss bis zum 31.12. beim Zoll eingereicht werden.
EDL-G: Als Frist zur Durchführung eines Energieaudits ist für alle Nicht-KMU grundsätzlich der 05.12.2015 zu nennen. Wenn die Unternehmen sich zur Einführung eines Energiemanagementsystems gem. ISO 50001 verpflichten gilt der 01.01.2017 als Stichtag bis zudem das Energiemanagementsystem gem. der ISO 50001 vollständig eingeführt sein muss.
Eine Übersicht der unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen und Zertifizierungsmöglichkeiten finden Sie in der nachfolgenden Tabelle:

Nachfolgend finden Sie mehr Informationen zu den unterschiedlichen Energiemanagementsystemen und -audits, wie sie in der Tabelle genannt werden:
DIN EN ISO 50001
Energieaudits nach DIN EN 16247-1
Alternatives Verfahren nach Anlage 2 der SpaEfV
Externe Links
Meinungen
- ★ ★ ★ ★ ★Die Überprüfung durch die ZER-QMS Auditoren war stets fachkompetent und pragmatischINTERSEROH Pfand-System GmbH
- ★ ★ ★ ★ ★Die Begutachtungen der ZER-QMS wurden immer sehr fachkompetent durchgeführt, gekennzeichnet durch die pragmatische und konstruktive Vorgehensweise der branchenerfahrenen Auditoren.Stadtwerke Annaberg-Buchholz Energie AG
- ★ ★ ★ ★ ★ZER-QMS war eine Branchenempfehlung. Die Auditoren fanden sich mit unserem branchentypisch und prozessorientiert aufgebauten Managementsystem hervorragend zurecht.Lobbe Holding GmbH & Co KG
- ★ ★ ★ ★ ★Erarbeitete Verbesserungsvorschläge konnten wir gewinnbringend für unser Unternehmen umsetzen.SEKISUI SPR Europe GmbH
- ★ ★ ★ ★ ★Die Zusammenarbeit ist geprägt von einem außerordentlich guten Service, vor allem, wenn es gilt, Problemstellungen zu lösen.tubus GmbH
- ★ ★ ★ ★ ★Unsere ISO 27001:2015 Zertifizierung ist ein äußerst wichtiges Qualitätsmerkmal mit dem wir das Vertrauen in unsere professionellen Informationsverarbeitungsprozesse sowohl heute als auch in Zukunft untermauern können. Die Auditoren der ZER-QMS GmbH haben uns hierbei in der Prüfung mit ihrer kompetenten, konstruktiven und partnerschaftlichen Art in hervorragender Weise unterstützt. Intercard AG, Zürich
- ★ ★ ★ ★ ★Unsere Umwelt- und Qualitätsstandards waren schon immer sehr hoch, schließlich leisten wir einen besonders wichtigen Beitrag zum Umweltschutz und zum Erhalt lebensnotwendiger Ressourcen. Mit der ZER-QMS haben wir einen äußerst kompetenten und zuverlässigen Partner für unsere Zertifizierung gemäß ISO 9001, ISO 14001 und OHSAS 18001 gefunden, der hilft, unser Know-how richtig einzusetzen.Stadtentwässerung Hannover (SEH)
- ★ ★ ★ ★ ★Wir schätzen die ZER-QMS als engagierten und zuverlässigen Dienstleister. Der Aufbau unseres integrierten Managementsystems half uns, Einsparpotenzial zu realisieren und Fehlerkosten zu vermeiden. Hierbei halfen die Hinweise der fachkompetenten Auditoren zur Verbesserung des Systems.Berliner Stadtreinigung (BSR)
- ★ ★ ★ ★ ★Für uns steht die ZER-QMS für hohe Fachkompetenz und Branchenkenntnis. Die Verfahrensabwicklung war stets korrekt, verlässlich und schnell. Die Empfehlungen, die wir von der ZER-QMS erhalten haben, waren für uns immer wertvoll und von hohem Nutzen. Ebenso waren die Auditergebnisse transparent und nachvollziehbar. ALBA Metall Nord GmbH
