Ein Qualitätsmanagement ist die unerlässliche Grundlage wirtschaftlichen Handelns. Wird Qualität vernachlässigt, haben die unvermeidlichen Mängel der Produkt-, der Dienstleitungs- und Lieferqualität oft gravierende Kostenfolgen (z.B. Rückrufaktionen) und schlimmstenfalls sogar Folgen für die Gesundheit der Kunden (z.B. Unfälle). Auf Grund der Bedeutung eines zuverlässigen Qualitätsmanagements für die Weltwirtschaft wurden die Anforderungen an derartige Systeme in einer internationalen Normenreihe, der ISO 9000 ff, dargelegt. Diese Dokumente bildeten die ersten weltweit anwendbaren nicht technischen Normen überhaupt. Zertifizierungen können auf Basis der Norm ISO 9001 erfolgen.
Eine konsequente Umsetzung der Norm hat wesentliche Vorteile für die Unternehmen:
Die ISO 9001 setzt zur Zielerreichung auf einen prozess- und kennzahlenbasierten Ansatz. Die Gliederung der Norm selbst folgt einem Prozessmodell, kombiniert mit einem führungs- und verantwortungsorientierten Managementstil.
Nach einer ersten Kontaktaufnahme erfolgt die Unterbreitung eines Angebotes zur Zertifizierung. Die Basis hierfür bildet ein bei der ZER-QMS erhältlicher Fragebogen oder z.B. eine Ausschreibung.
Im Rahmen der Erstzertifizierung eines Kunden wird das Erstzertifizierungsaudit in zwei Stufen durchgeführt. Hierbei findet das Stufe 2 Audit grundsätzlich vor Ort beim Kunden statt. Mindestens Teile des Stufe 1 Audits werden in der Regel beim Kunden vor Ort durchgeführt. Termine und Auditoren für die Durchführung der Audits werden mit dem Unternehmen abgestimmt.
Im Stufe 1 Audit erfolgt eine Bewertung der Managementsystem-Dokumentation sowie eine Beurteilung zum Umsetzungsgrad des eingeführten Managementsystems unter Berücksichtigung von Standortspezifika zur Klärung der Bereitschaft für das Stufe 2 Audit.
Im Regelfall unterteilt sich das Stufe 2 Audit in ein Einführungsgespräch mit der obersten Leitung, stichprobenartige Überprüfung der Umsetzung der festgelegten Managementvorgaben, Einsichtnahme in z.B. Aufzeichnungen, Gespräche mit Mitarbeitern an deren Arbeitsplätzen, einem Betriebsrundgang und einem Abschlussgespräch mit der obersten Leitung, in dem die Ergebnisse inkl. Empfehlungen zur Systemverbesserung vorgestellt werden. Soweit Abweichungen von der Normengrundlage festgestellt wurden, werden diese diskutiert, auf einem Formular festgehalten und deren Nachbesserung vereinbart.
Als freiwilliger Verfahrensschritt kann eine vertiefte Vorprüfung zum Stand eines Qualitätsmanagementsystems in Form eines Voraudits beim Kunden vor Ort durchgeführt werden, um Unsicherheiten hinsichtlich Dokumentation und Umsetzungsstand des Managementsystems im Vorfeld zu klären.
Die erfahrenen Auditoren der ZER-QMS verfolgen im Audit neben einem branchengeprägten und individuell unternehmensorientierten Auditstil immer das Ziel, dem Unternehmen Hinweise zu System- und Prozessverbesserungen zu geben.
Zur Beurteilung des benötigten Manntageaufwandes bieten neben den individuellen Angaben des Unternehmens Aufwandslisten Anhaltspunkte, die z.B. von den Akkreditierern im internationalen Normungswesen herausgegeben werden.
Zur Abschätzung des Aufwands finden generell die Tätigkeiten, die Anzahl der Standorte und die Mitarbeiterzahl Berücksichtigung. In jedem Fall wird das Angebot auf individuelle Besonderheiten des Kunden Rücksicht nehmen, z. B. mögliche Aufwandsreduktionen bei gleichartigen oder gering komplexen Tätigkeiten bei großer Mitarbeiterzahl. Bei gleichartigen Tätigkeiten an mehreren oder auch einer Vielzahl von Standorten kann auch ein Stichprobenverfahren angewandt werden.
Bei guter Vorbereitung im Unternehmen kann ein Erstzertifizierungsverfahren innerhalb weniger Wochen komplett abgewickelt werden.
Das erteilte Zertifikat hat eine Laufzeit von drei Jahren. Die Einhaltung der Normforderungen während der Laufzeit wird durch jährliche (also zwei) Überwachungsauditierungen festgestellt, die einen erheblich verminderten Umfang gegenüber der Zertifizierungsauditierung haben. Zum Ablauf der Zertifikatsgültigkeit schließt sich ein Wiederholungsaudit an, das vom Umfang her zwischen dem Aufwand der Erstauditierung und den jährlichen Überwachungsaudits liegt.