Druckereien und Dosenhersteller
Nur zertifizierte und von der DPG zugelassene Dosenhersteller und Etikettendrucker dürfen die DPG-Farbe auf Verpackungen bzw. Etiketten aufbringen. Im Rahmen der Zertifizierung müssen die Verwender DPG-Farbe nachweisen, dass sie ordnungsgemäß mit der Farbe umgehen können. Die Zertifizierung der Farbverwender umfasst einen zweistufigen Ansatz: In einem ersten Schritt werden die Voraussetzungen geprüft. Hierzu zählen z. B. die Sicherung des Gebäudes, die Benennung verantwortlicher Personen, die Schulung der Mitarbeiter, die vorgesehene Lagerung der Farbe. Nach 6 Monaten wird die Umsetzung geprüft, dies beinhaltet vor allem die Dokumentation des Umgangs mit der Farbe und die Bilanzierung des Farbverbrauchs. Die ZER-QMS als bei der DPG gelistete Zertifizierungsstelle betreut DPG-Farbverwender in mehr als 10 europäischen Ländern.
Hersteller von Rücknahmeautomaten für Einwegpfandgebinde
Die Zertifizierung der Rücknahme umfasst einen zweistufigen Ansatz: bei den Rücknahmeautomaten die Typprüfung gefolgt von einer stichprobenhaften Feldzertifizierung aufgestellter Automaten, die sämtliche Forderungen des DPG Kriterienkatalogs abdeckt. Die Zertifizierungen umfassen Tests mit Mustersortimenten aus Getränkegebinden, die zu einem sehr hohen Prozentsatz erkannt (bepfandete Gebinde) bzw. abgewiesen werden müssen (nicht pfandberechtigte Gebinde). Außerdem ist die manipulationsfreie Entwertung des Gebindes nach Pfanderstattung ein wesentlicher Bestandteil der Prüfkritierien. Da die Überprüfungen aufgrund des Forderungsumfangs i. d. R. nicht von einem Zertifizierer durchgeführt werden können, wurden hierfür Kooperationen gebildet. Eine bewährte Konstellation besteht aus einem akkreditierten Qualitäts-, Umwelt- und Arbeitsschutzmanagement-Zertifizierer und einem Spezialisten der IT-Sicherheitszertifizierung. Hierfür haben die ZER-QMS Zertifizierungsstelle, Qualitäts- und Umweltgutachter GmbH, Köln und die SRC Security Research & Consulting GmbH, Bonn eine Zusammenarbeit vereinbart.
Zählzentren
Die Zertifizierung der Rücknahme umfasst ebenfalls einen zweistufigen Ansatz: bei den Zählzentren eine Vorprüfung zur Zulassung bei der DPG und eine anschließende Erstzertifizierung, die sämtliche Forderungen des DPG Kriterienkatalogs abdeckt. DIe Zertifizierungen umfassen Tests mit Mustersortimenten aus Getränkegebinden, die zu einem sehr hohen Prozentsatz erkannt (bepfandete Gebinde) bzw. abgewiesen werden müssen (nicht pfandberechtigte Gebinde). Außerdem ist die manipulationsfreie Entwertung des Gebindes nach Pfanderstattung ein wesentlicher Bestandteil der Prüfkritierien. Da die Überprüfungen aufgrund des Forderungsumfangs i. d. R. nicht von einem Zertifizierer durchgeführt werden können, wurden hierfür Kooperationen gebildet. Eine bewährte Konstellation besteht aus einem akkreditierten Qualitäts-, Umwelt- und Arbeitsschutzmanagement-Zertifizierer und einem Spezialisten der IT-Sicherheitszertifizierung. Hierfür haben die ZER-QMS Zertifizierungsstelle, Qualitäts- und Umweltgutachter GmbH, Köln und die SRC Security Research & Consulting GmbH, Bonn eine Zusammenarbeit vereinbart.
Hintergrundinformationen
Jeder Händler, der pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen im Geltungsbereich der deutschen Verpackungsverordnung verkauft, ist auch zur Rücknahme von Getränkeverpackungen und zur Pfanderstattung verpflichtet.Aus dieser Verpflichtung entsteht ein enormer Bedarf zur Pfandverrechnung (Pfandclearing). Der Umfang des entstehenden "Pfandstroms" wird auf bis zu 4 Milliarden Euro jährlich geschätzt. Deshalb haben bereits im Juni 2005 die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie und der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels die Deutsche Pfandsystem GmbH (DPG, www.dpg-pfandsystem.de) gegründet, um einen Rahmen für ein bundesweit einheitliches Pfandsystem für Einweggetränkeverpackungen zu schaffen.Das DPG-System ist mit einem Kennzeichnungsverfahren ausgestattet, das der Erkennung der Pfandhaltigkeit von Einweggetränkeverpackungen durch Auslesung einer DPG-Codierung bei der Rücknahme dient. Die DPG-Codierung besteht aus einem DPG-Kennzeichen, das mit einer speziellen Farbe auf Verpackungskörper, Verpackungsetiketten oder DPG-Aufkleber aufgebracht wird. Der kontrollierte Umgang mit der DPG Farbe ist ein wesentliches Element des DPG-Systems. Die DPG hat Rahmenbedingungen für Zertifizierungen von Herstellern festgelegt, die DPG-Farbe auf Verpackungskörper, Verpackungsetiketten oder DPG-Aufkleber aufbringen (Verwender DPG-Farbe).Weiterhin hat die DPG Deutsche Pfandsystem GmbH die Prüfunterlagen für die Zertifizierung von Rücknahmeautomaten und Zählzentren erarbeitet. Die erfolgreiche Zertifizierung bildet die Voraussetzung für die Teilnahme an dem zum 01.05.2006 gestarteten bundesdeutschen Pfandrücknahmesystem.Die Zertifizierung erfolgt auf Wunsch des jeweiligen Verwender DPG-Farbe (z. B. Druckerei, Dosenhersteller) oder den Betreiber von Rücknahmeautomaten oder Zählzentren durch bei der DPG zugelassene Zertifizierungsstellen wie der ZER-QMS.